Wahlarzt

Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu öffentlichen oder privaten Krankenkassen. Für die erbrachten Leistungen im Rahmen der Ordination erhalten Sie eine Honorarnote. In den meisten Fällen können wir diese Honorarnote direkt für Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Sie erhalten einen Anteil rückerstattet.

Sollten Operationen oder sonstige Eingriffe und Untersuchungen von Nöten sein können wir diese ohne weitere Kosten im öffentlichen Krankenhaus durchführen.

Je nach Möglichkeit und falls gewünscht ist auch eine Operation in einem Privatspital möglich.

In der Wahlarztordination kann ich Ihnen schneller und flexiblere Termine und ausreichend Zeit für ausführliche Information, eine vertrauensvolles Gesprächsumfeld und eine persönliche Betreuung bieten.

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